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   OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2000 - 18 B 227/00   

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https://dejure.org/2000,18743
OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2000 - 18 B 227/00 (https://dejure.org/2000,18743)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.05.2000 - 18 B 227/00 (https://dejure.org/2000,18743)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. Mai 2000 - 18 B 227/00 (https://dejure.org/2000,18743)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer länderübergreifenden Verteilung von illegal eingereisten Flüchtlingen; Ausgestaltung des einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine ausländerrechtliche Zuweisungsanordnung

Verfahrensgang

  • VG Münster - 8 L 1633/99
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2000 - 18 B 227/00
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 16.02.2000 - 10 CS 99.3290

    D (A), Kosovo, Albaner, Duldung, Umverteilung, Zuweisung, Räumliche Beschränkung,

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2000 - 18 B 227/00
    Die Frage, ob eine länderübergreifende Verteilung von illegal eingereisten Flüchtlingen, die nicht nach §§ 32, 32a AuslG vorübergehend Schutz in der Bundesrepublik Deutschland erhalten und die sich auch nicht auf politische Verfolgung berufen können oder wollen (vgl. zur Verteilung Asylbegehrender §§ 44 ff. AsylVfG), überhaupt zulässig ist, sowie die weitere Frage, ob eine dahin gehende Einigung der Innenminister und -senatoren der Länder durch die gemäß § 4 OBG örtlich zuständige Ordnungsbehörde mit einer auf § 56 Abs. 3 AuslG gestützten Zuweisungsanordnung in Form einer mit einer Duldung verbundenen Auflage umgesetzt werden kann, erfordern die Beantwortung von schwierigen Rechtsfragen, die in Rechtsprechung und Literatur umstritten vgl. nur den angefochtenen Beschluss mit den darin enthaltenen Nachweise und siehe ferner z.B.: VG Berlin, Beschluss vom 30. Januar 1995 - 35 A 3599.94 -, InfAuslR 1995, 175; VG Hamburg, Beschluss vom 1. Juni 1995 - 7 VG 2299/95 -, AuAS 1995, 198; OVG Berlin, Urteil vom 5. April 1995 - 8 S 577.94 -, InfAuslR 1995, 257; Bay- VGH, Beschluss vom 16. Februar 2000 - 10 CS 99.3290 - VG Köln, Beschluss vom 27. März 2000 - 12 L 2566/99 - Treiber in GK-AuslR, § 54 AuslG Rdn. 105.1; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Dezember 1999, A 1 § 32a Rn. 72 und § 54 Rn. 8, und auch in der Rechtsprechung des Senats bislang ungeklärt sind.
  • VG Berlin, 30.01.1995 - 35 A 3599.94

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Verteilungsentscheidung; Anspruch bosnischer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2000 - 18 B 227/00
    Die Frage, ob eine länderübergreifende Verteilung von illegal eingereisten Flüchtlingen, die nicht nach §§ 32, 32a AuslG vorübergehend Schutz in der Bundesrepublik Deutschland erhalten und die sich auch nicht auf politische Verfolgung berufen können oder wollen (vgl. zur Verteilung Asylbegehrender §§ 44 ff. AsylVfG), überhaupt zulässig ist, sowie die weitere Frage, ob eine dahin gehende Einigung der Innenminister und -senatoren der Länder durch die gemäß § 4 OBG örtlich zuständige Ordnungsbehörde mit einer auf § 56 Abs. 3 AuslG gestützten Zuweisungsanordnung in Form einer mit einer Duldung verbundenen Auflage umgesetzt werden kann, erfordern die Beantwortung von schwierigen Rechtsfragen, die in Rechtsprechung und Literatur umstritten vgl. nur den angefochtenen Beschluss mit den darin enthaltenen Nachweise und siehe ferner z.B.: VG Berlin, Beschluss vom 30. Januar 1995 - 35 A 3599.94 -, InfAuslR 1995, 175; VG Hamburg, Beschluss vom 1. Juni 1995 - 7 VG 2299/95 -, AuAS 1995, 198; OVG Berlin, Urteil vom 5. April 1995 - 8 S 577.94 -, InfAuslR 1995, 257; Bay- VGH, Beschluss vom 16. Februar 2000 - 10 CS 99.3290 - VG Köln, Beschluss vom 27. März 2000 - 12 L 2566/99 - Treiber in GK-AuslR, § 54 AuslG Rdn. 105.1; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Dezember 1999, A 1 § 32a Rn. 72 und § 54 Rn. 8, und auch in der Rechtsprechung des Senats bislang ungeklärt sind.
  • OVG Berlin, 05.04.1995 - 8 S 577.94

    Zuständigkeitsfragen und Verteilungsfragen zwischen den einzelnen Bundesländern

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2000 - 18 B 227/00
    Die Frage, ob eine länderübergreifende Verteilung von illegal eingereisten Flüchtlingen, die nicht nach §§ 32, 32a AuslG vorübergehend Schutz in der Bundesrepublik Deutschland erhalten und die sich auch nicht auf politische Verfolgung berufen können oder wollen (vgl. zur Verteilung Asylbegehrender §§ 44 ff. AsylVfG), überhaupt zulässig ist, sowie die weitere Frage, ob eine dahin gehende Einigung der Innenminister und -senatoren der Länder durch die gemäß § 4 OBG örtlich zuständige Ordnungsbehörde mit einer auf § 56 Abs. 3 AuslG gestützten Zuweisungsanordnung in Form einer mit einer Duldung verbundenen Auflage umgesetzt werden kann, erfordern die Beantwortung von schwierigen Rechtsfragen, die in Rechtsprechung und Literatur umstritten vgl. nur den angefochtenen Beschluss mit den darin enthaltenen Nachweise und siehe ferner z.B.: VG Berlin, Beschluss vom 30. Januar 1995 - 35 A 3599.94 -, InfAuslR 1995, 175; VG Hamburg, Beschluss vom 1. Juni 1995 - 7 VG 2299/95 -, AuAS 1995, 198; OVG Berlin, Urteil vom 5. April 1995 - 8 S 577.94 -, InfAuslR 1995, 257; Bay- VGH, Beschluss vom 16. Februar 2000 - 10 CS 99.3290 - VG Köln, Beschluss vom 27. März 2000 - 12 L 2566/99 - Treiber in GK-AuslR, § 54 AuslG Rdn. 105.1; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Dezember 1999, A 1 § 32a Rn. 72 und § 54 Rn. 8, und auch in der Rechtsprechung des Senats bislang ungeklärt sind.
  • VG Hamburg, 01.06.1995 - 7 VG 2299/95
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2000 - 18 B 227/00
    Die Frage, ob eine länderübergreifende Verteilung von illegal eingereisten Flüchtlingen, die nicht nach §§ 32, 32a AuslG vorübergehend Schutz in der Bundesrepublik Deutschland erhalten und die sich auch nicht auf politische Verfolgung berufen können oder wollen (vgl. zur Verteilung Asylbegehrender §§ 44 ff. AsylVfG), überhaupt zulässig ist, sowie die weitere Frage, ob eine dahin gehende Einigung der Innenminister und -senatoren der Länder durch die gemäß § 4 OBG örtlich zuständige Ordnungsbehörde mit einer auf § 56 Abs. 3 AuslG gestützten Zuweisungsanordnung in Form einer mit einer Duldung verbundenen Auflage umgesetzt werden kann, erfordern die Beantwortung von schwierigen Rechtsfragen, die in Rechtsprechung und Literatur umstritten vgl. nur den angefochtenen Beschluss mit den darin enthaltenen Nachweise und siehe ferner z.B.: VG Berlin, Beschluss vom 30. Januar 1995 - 35 A 3599.94 -, InfAuslR 1995, 175; VG Hamburg, Beschluss vom 1. Juni 1995 - 7 VG 2299/95 -, AuAS 1995, 198; OVG Berlin, Urteil vom 5. April 1995 - 8 S 577.94 -, InfAuslR 1995, 257; Bay- VGH, Beschluss vom 16. Februar 2000 - 10 CS 99.3290 - VG Köln, Beschluss vom 27. März 2000 - 12 L 2566/99 - Treiber in GK-AuslR, § 54 AuslG Rdn. 105.1; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Dezember 1999, A 1 § 32a Rn. 72 und § 54 Rn. 8, und auch in der Rechtsprechung des Senats bislang ungeklärt sind.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2000 - 18 B 932/00

    Interessenabwägung i.R. des vorläufigen Rechtsschutzes

    Der Senat hat in seinem den Beteiligten im Einzelnen bekannten Beschluss vom 26. Mai 2000 - 18 B 227/00 - dargelegt, dass die Entscheidung in einem Verfahren der vorliegenden Art nach seiner Ansicht auf Grund einer ohne Berücksichtigung der Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs vorzunehmenden allgemeinen Interessenabwägung zu erfolgen hat.
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